THE NEW 5

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THE X3

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Die BMW Elektrofahrzeugflotte.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 16,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 439
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 461

THE 3

Jetzt leasen mit Wartungs- und Reparatur-Paketshared-6.

THE NEW iX1

Der erste vollelektrische BMW iX1.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1-16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440.

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

THE XM

DER ERSTE BMW XM.

BMW XM*: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 1,6-1,51 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 36-33 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 30,1-28,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 82-88. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte. Der BMW XM ist voraussichtlich verfügbar ab 04/2023.

MADE TO EXPLORE.

Original BMW Zubehör für Frühling und Sommer #whateverhappens.

BMW VERMIETSERVICE Dachboxen und Fahrradträgern.

DIE NEUEN GEBRAUCHTEN.

BMW Premium Selection.

1 Ihr BMW Partner gewährt Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei uns als teilnehmenden BMW Premium Selection Partner. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

BMW i Neufahrzeuge werden durch BMW Partner oder die BMW i Kundenbetreuung vertrieben.

Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben. Verschleißreparaturen, die bei sach- und vertragsgemäßer Fahrzeugnutzung erforderlich werden. Übernahme der Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.